Das neue Stromgesetz definiert die Ziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 35 TWh ausgebaut werden. Um dies zu erreichen sind gute Rahmenbedingungen erforderlich. Als Beispiel der virtuelle ZEV und die LEG.
Der virtuelle ZEV – ab 2025
Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist die Benutzung der Anschlussleitungen zum Verteilnetz für den Eigenverbrauch zugelassen. Zudem können die Messdaten mehrerer Zähler virtuell zusammengefasst werden. Gemeinschaftlicher Eigenverbrauch kann dadurch – vor allem in bestehenden Gebäuden – ohne Austausch der vorhandenen Stromzähler und ohne Umbau der Netzanschlüsse einfach umgesetzt werden.
Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften LEG – ab 2026 LEG (ab 2026)
Die Teilnehmenden von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) können mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz neu das öffentliche Stromnetz zu einem reduzierten Tarif nutzen, um sich untereinander mit selbst erzeugter Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Die Teilnehmenden müssen sich dazu in der gleichen Gemeinde und im gleichen Netzgebiet befinden.
Weiteres erfahren Sie am Webinar.
Die Referentinnen
- Selina Davatz, Leiterin Energieberatung & GEAK-Expertin, elektroplan Buchs & Grossen AG
Das Webinar findet in MS-Teams statt. Für die Teilnahme ist lediglich ein internetfähiger PC mit Webbrowser und Lautsprecher notwendig. Betreten Sie das Webinar einfach über den Link:
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Besprechungs-ID: 382 120 117 814
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